6. Aufwandsdeckungsmittel
(§ 40 Abs. 2)

Die dem Personalrat nach § 40 Abs. 2 zustehenden Haushaltsmittel ergeben sich aus der Aufwandsdeckungsverordnung vom 25. Februar 1976 (GV. NRW. S. 89/SGV. NRW. 2035).
Sie dienen der Deckung des Repräsentationsaufwandes, den der Personalrat über die mit seinen gesetzlichen Aufgaben verbundenen Auslagen (§ 40 Abs. 1 und 3) hinaus hat.


Ein Repräsentationsaufwand kann z. B. entstehen durch:

  • kleinere Geschenke oder Aufmerksamkeiten bei Besuchen erkrankter Beschäftigter der Dienststelle
     
  •  kleinere Geschenke oder Aufmerksamkeiten bei Gratulationen des Personalrats zu Dienstjubiläen oder herausgehobenen persönlichen Anlässen von Beschäftigten der Dienststelle
     
  • Kranz- oder Blumenspenden des Personalrats aus Anlass des Todes von Beschäftigten
     
  • Bewirtung von Besprechungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bei Besprechungen mit Mitgliedern der Stufenvertretung oder Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften.


Aufwandsdeckungsmittel für die Schwerbehindertenvertretungen

Wichtig zu wissen: Die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung haben grundsätzlich die gleiche materiell – rechtliche Stellung gegenüber dem Arbeitgeber wie Personalratsmitglieder.
 
Der Verteilerschlüssel für die Aufwandsdeckungsmittel der Schwerbehindertenvertretungen wurde im Schreiben des Finanzministeriums des Landes NRW vom 11.06.2002 geregelt. (Aktenzeichen: B 1110 – 86.23.1 – IV 2)
 
Die Aufwandsdeckungsmittel sollen zur Deckung des Repräsentationsaufwandes (siehe oben) verwendet werden. 
Die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme der Kosten für die Amtsführung der Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 8 SGB IX bleibt davon unberührt.
Neben der Bereitstellung der Aufwandsdeckungsmittel ist der Arbeitgeber verpflichtet, insbesondere folgende Kosten zu übernehmen:

  • Kosten für notwendige Fortbildungen 
     
  • Kosten für den Geschäftsbedarf (Porto, Fachliteratur, Telefon, usw.)
     
  • Reisekosten zu den Personalrats- und sonstigen Sitzungen

Hans - Jürgen Mellmann

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung: Telefon: 02058 788 699 oder mailen Sie mir.


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Aufwandsdeckungsmittel der SBV